Beitragsordnung

§1 Grundlage 

Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Vereinsmitglieder / sowie die Gebühren für die Nutzung besonderer Vereinsangebote. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung / vom Vorstand mit einfacher Mehrheit / mit einer ¾-Mehrheit geändert werden. 

Die Grundlage für diese Beitragsordnung findet sich in §8 des Gründungsprotokolls in der Fassung vom 18.04.2026 

§2 Solidaritätsprinzip 

Die Mitgliederbeiträge sind eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Der Verein ist darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beiträge pünktlich und in vollem Umfang bezahlen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben gegenüber den Mitgliedern erfüllen. 

§3 Beitragshöhe und Aufnahmegebühr 

Folgende Beiträge sind von den Mitgliedern jährlich zu zahlen:Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf solche Zahlungserleichterungen besteht nicht. 

BeitragSumme
Der Jahresbeitrag für ordentliche Mitglieder (ab 18 Jahre)120€
Der Jahresbeitrag für Mitglieder zwischen 14 und 18 Jahre60€
Der Jahresbeitrag für Mitglieder bis 14 Jahrebeitragsfrei
Der Jahresbeitrag für Ehrenmitglieder beitragsfrei
Der Jahresbeitrag für Familien (beide Elternteile und deren Kinder bis einschließlich 18 Jahre)200€
Aufnahmegebühr (einmalig)60€

§4 Zahlungsform 

Die Mitgliedsbeiträge sind mittels SEPA-Überweisung zu zahlen. Das Vereinskonto:

  • Bank: Sparkasse Aachen
  • IBAN: DE23 3905 0000 1077 9242 13

Der Mitgliedsbeitrag für das folgende Kalenderjahr ist jeweils bis zum 31. Dezember des laufenden Geschäftsjahres im Voraus an den Verein zu entrichten. Eine gesonderte Beitragsberechnung erfolgt nicht. Wird der Betrag nicht fristgerecht geleistet, erfolgt eine Mahnung. Diese ist mit Mahnkosten i. H. v. 5€ verbunden. Erfolgt auf diese Mahnung keine Zahlung, wird eine letzte Mahnung ausgesprochen, welche mit Mahnkosten i. H. v. 10€ verbunden ist. Erfolgt auch auf diese Mahnung keine Zahlung, kann das Mitglied gem. §5 der Vereinssatzung von der Mitgliederliste gestrichen werden.

Für Beitragsrückstände werden Mahngebühren in Höhe von 5€ pro Mahnung erhoben. 

§5 Datenverarbeitung 

Die Beitragserhebung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung. Die dafür erforderlichen Daten der Mitglieder (Name und Kontoverbindung) werden gemäß den Vorgaben der DSGVO gespeichert.

§6 Vereinsaustritt

  • Die Beitragspflicht endet mit der Mitgliedschaft.
  • Ein Vereinsaustritt ist jeweils nur zum Jahresende möglich, wenn die schriftliche Kündigungserklärung den Verein bis zum 30. September des Jahres erreicht hat. 

§7 Inkrafttreten 

Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung zum 18.04.2026 in Kraft.